Auf der West-Seite unserer Anlage haben wir diese Woche den Platz für einen neuen Güllebehälter eingemessen. Aufgrund der anstehenden Gesetzesänderung (DüngeVO) werden wir zukünftig unseren Flüssigmist, sowie das Gärsubstrat nur noch vom 01.02. bis zur Ernte der Hauptfrucht ausbringen dürfen. Um Schäden im Pflanzenbestand zu minimieren heißt das, das nur dann gefahren werden kann, solange die Pflanzen noch klein sind. Bisher durfte vom 01.02. bis 31.10. (Acker) und 15.11. (Grünland) ausgebracht werden. Diese Verordnung wird auf Bundesebene beschlossen und betrifft somit alle deutschen Landwirte. |
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September 2021
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