Ab dem 01. Februar 2020 ist die streifenförmige Ablage von organischen Wirtschaftsdüngern (Gülle, Gärsubstrat) gesetzlich vorgeschrieben (DVo 2017). Für die Ausbringung auf Grünland gilt diese Regelung erst ab 2025. Dies ist nur eine von vielen Auflagen, die die Düngeverordnung für die Landwirte mitbringt. Die meisten Anforderungen sind mit hohen Kosten verbunden. Problematisch dabei ist, dass bereits nach wenigen Jahren neue, schärfere Forderungen die langfristigen Investitionen ablösen oder ergänzen. |
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September 2021
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