Durch die neue Düngeverordnung aus 2017 sind die Abstände zu Gewässern (Gräben) nochmals weiter verschärft wurden. Auf annähernd ebenen Flächen mit einem wasserführenden Graben muss ein Sicherheitsabstand in Abhängigkeit der Verteiltechnik eingehalten werden. Es gilt:
Die hellen Randstreifen sind also keine Krankheiten, Verdichtungen oder Wassermangel. Hier liegt ein klassischer Nährstoffmangel |