Zum Schutz der Gewässer gibt es mittlerweile eine gesetzliche Verpflichtung, dass ein einem Abstand von 4m zur Böschungsoberkante keine Düngung und Pflanzenschutz mehr erfolgen darf. Die betroffenen Gewässer sind hierbei genau definiert. Wir haben die Schutzstreifen auf eine Breite von 9m ausgeweitet, um sie zusammen mit dem Grünland mähen und ernten zu können. Der Aufwuchs muss allerdings mindestens bis zum 01.07. stehen, weshalb sich der "zweite Schnitt" ebenfalls verschoben hat. |