In dieser Woche konnten wir die Aussaat fortsetzen, wobei der Schwerpunkt auf der Zwischenfrucht-Aussaat lag. Sie dienen zur Begrünung über den Winter, im Frühjahr folgt auf diesen Flächen Mais. Die Winterbegrünung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Alternative wäre eine Stilllegung von Flächen. Sie betrifft alle Betriebe ab 10ha Ackerland. Weitere Infos auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Stichwort: Greening Stand: 28.8.2015 |