Auch wenn die gesetzliche Einarbeitungsfrist von 4h nur für Gülle (oder Substrate mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff) gilt, waren wir bemüht auch das Wasch- / Regenwassergemisch aus unserer Sammelgrube zügig einzuarbeiten. Da eine tiefere Bodenbearbeitung (>16cm) anstand haben wir diese gleich im Anschluss an die Ausbringung durchgeführt. |