Das Endprodukt der Biogasanlage ist Strom, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Ein Nebenprodukt ist Wärme. Diese nutzen wir zum heizen der Ställe und Nebengebäude sowie zum Trocknen von Getreide und Holz. Natürlich ist auch hier eine Zählung erforderlich. Ein Wärmezähler ist in Deutschland für 5 Jahre geeicht. Zum Ende der Eichfrist muss der Zähler erneuert werden. Hierzu gehören Rechenwerk, Durchflussmengenzähler (ähnlich einem Hauswasserzähler) und Temperaturfühler in Vor- & Rücklauf. |