| Durch die verschärfte Düngegesetzgebung ist geregelt, dass die Ausbringung von Gülle und Biogassubstrat im Herbst auf ein Minimum reduziert werden muss. Die Lagerkapazitäten, die früher bis zum Start der Düngung im Frühjahr (Februar) reichten, sind jetzt schon Mitte Dezember ausgeschöpft. Als Lösungsmöglichkeit bleibt entweder den Tierbestand zu reduzieren oder Lagerraum zu schaffen. Glücklicherweise ist an letzteres bereits frühzeitig gedacht worden, sodass das benötigte Lager bereits 2017 gebaut wurde. Nun bleibt nur noch die jährlich wiederkehrende Arbeit das Substrat vom einem zum anderen Lagerbehälter zu Pumpen. Hierfür nutzen wir die Pumpe vom vorhandenen Güllewagen. Im Jahr 2020 ist die Düngeverordnung erneut verschärft wurden (zuletzt 2017). Der Erfolg der letzten Novelle konnte sich noch gar nicht wirklich zeigen. |
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September 2021
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