Für ein gutes Pflanzenwachstum ist eine rechtzeitige Düngung notwendig. Allerdings ist die frühe Düngung mit organischen Düngemitteln wie Biogassubstrat nicht immer einfach. Wir versuchen immer unsere Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Durch die neue DüngeVO ist geregelt, dass die Düngung von überschwemmten, wassergesättigten, gefroren nicht auftauenden und schneebedeckten Flächen verboten ist. Leider gibt es keine genaueren Definitionen für Adjektive wie schneebedeckt, sodass weder Berater, Behörden, Prüfer oder andere Zuständige eindeutig sagen können wann eine Schneebedeckung vorliegt. Leider hat uns ein uns unbekannter Dritter in dieser Woche bei der zuständigen Behörde gemeldet. Wir bedauern, dass derjenige nicht den Mut aufbringen konnte uns mit seinen Bedenken zu konfrontieren und das Gespräch zu suchen. Wir sind immer für Kritik offen und nehmen diese sehr ernst. |
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Sei Dabei!Hier veröffentlichen wir seit August 2015 jede Woche ein Bild unserer Arbeit. Archives
September 2021
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